Große Anfrage der FDP zum Status privater
Sicherheitsfirmen in Krisenregionen Die Wochenzeitschrift
"DAS PARLAMENT" (Nr.8-2005) v. 21.02.2005 berichtet:
Immer mehr nichtstaatliche Stellen übernehmen spezifische Militär-
und Sicherheitsaufgaben, stellt die FDP in einer Großen Anfrage
(BT-Drucks. 15/4720) fest.
Die Fraktion sieht daher erheblichen völkerrechtlichen
Klärungs- und Regelungsbedarf.
Unklarheiten ergeben sich laut FDP etwa dadurch, dass Mitarbeiter
privater Sicherheitsfirmen nicht immer eindeutig als Söldner
bezeichnet werden können. Ihr rechtlicher Status unterscheide
sich je nach art der übernommen Tätigkeit.
Längst würden private Sicherheitsfirmen nicht
mehr nur militärische Aufgaben in Afrika übernehmen, sondern
weltweit agieren.
Neben Regierungen und Rebellengruppen gehörten auch transnationale
Firmen und Nichtregierungsorganisationen zu ihren Auftraggebern.
So setzen sich nichttaatliche Sicherheitsfirmen z.B. gegen Drogenkartelle
und Guerillas in Lateinamerika ein. Deutsche Staatsbürger als
Mitarbeiter solcher Firmen schienen bislang weniger Auslandseinsätze
wahrzunehmen, sondern eher in privatisierten Gefängnissen zu
arbeiten, so die Abgeordneten. Dennoch müsse Deutschland ein
Interesse zu haben, den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister
im Konfliktfall zu klären, so die Fraktion weiter.
Oft seien Zweifel angebracht, heißt es weiter, ob
beispielsweise für die Eskorte von Hilfsgütertransporten
in Krisenregionen die richtige Firma ausgewählt wurde und wie
es um deren Verantwortung steht.
So hätten bestimmte amerikanische Firmen trotz ihrer offensichtlichen
Verstrickung in Straftaten Aufträge bekommen.
Auch weist die FDP darauf hin, dass private Sicherheitsfirmen, die
über ein großes Waffenarsenal verfügen, den Verlauf
von gewaltsamen Konflikten beeinflussen können.
Ein weiteres völkerrechtliches Problem ergebe sich, wenn
private Söldner in ausländische Gefangenschaft gerieten.
Zu klären sei auch die Arbeit des Personen- und Objektschutzes:
Bei einer bewaffneten Auseinandersetzung sei der rechtliche Status
eines privaten Dienstleisters unklar. |