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Das Rote Barett

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Große Anfrage der FDP zum Status privater Sicherheitsfirmen in Krisenregionen

Die Wochenzeitschrift "DAS PARLAMENT" (Nr.8-2005) v. 21.02.2005 berichtet:
Immer mehr nichtstaatliche Stellen übernehmen spezifische Militär- und Sicherheitsaufgaben, stellt die FDP in einer Großen Anfrage (BT-Drucks. 15/4720) fest.

Die Fraktion sieht daher erheblichen völkerrechtlichen Klärungs- und Regelungsbedarf.

Unklarheiten ergeben sich laut FDP etwa dadurch, dass Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen nicht immer eindeutig als Söldner bezeichnet werden können. Ihr rechtlicher Status unterscheide sich je nach art der übernommen Tätigkeit.

Längst würden private Sicherheitsfirmen nicht mehr nur militärische Aufgaben in Afrika übernehmen, sondern weltweit agieren.

Neben Regierungen und Rebellengruppen gehörten auch transnationale Firmen und Nichtregierungsorganisationen zu ihren Auftraggebern. So setzen sich nichttaatliche Sicherheitsfirmen z.B. gegen Drogenkartelle und Guerillas in Lateinamerika ein. Deutsche Staatsbürger als Mitarbeiter solcher Firmen schienen bislang weniger Auslandseinsätze wahrzunehmen, sondern eher in privatisierten Gefängnissen zu arbeiten, so die Abgeordneten. Dennoch müsse Deutschland ein Interesse zu haben, den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister im Konfliktfall zu klären, so die Fraktion weiter.

Oft seien Zweifel angebracht, heißt es weiter, ob beispielsweise für die Eskorte von Hilfsgütertransporten in Krisenregionen die richtige Firma ausgewählt wurde und wie es um deren Verantwortung steht.

So hätten bestimmte amerikanische Firmen trotz ihrer offensichtlichen Verstrickung in Straftaten Aufträge bekommen. 
Auch weist die FDP darauf hin, dass private Sicherheitsfirmen, die über ein großes Waffenarsenal verfügen, den Verlauf von gewaltsamen Konflikten beeinflussen können.

Ein weiteres völkerrechtliches Problem ergebe sich, wenn private Söldner in ausländische Gefangenschaft gerieten. Zu klären sei auch die Arbeit des Personen- und Objektschutzes: Bei einer bewaffneten Auseinandersetzung sei der rechtliche Status eines privaten Dienstleisters unklar.

 

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